GWR

Graswurzelrevolution

1999/2000 wird gegen den Münsteraner Koordinationsredakteur der Graswurzelrevolution (GWR) Nr. 239 (April 1999) und 90 UnterzeichnerInnen eines Blockade- und Desertionsaufrufs zum Jugoslawienkrieg strafrechtlich nach § 111 StGB ermittelt. Das Propagieren direkter Aktionen hatte der „Monatszeitung für eine gewaltfreie, herrschaftslose Gesellschaft“ zuvor schon mehrere Ermittlungsverfahren eingebracht, z. B. wegen des in der GWR Nr. 110 (Dez. 1986) abgedruckten Artikels „Wenn der Strommast fällt … - Überlegungen zu Sabotage als di­rekte gewaltfreie Aktion“.