Restrisiko Mensch
1987: Die von der Münsteraner VoBo-Ini (Volkszählungsboykott-Initiative) angebotenen Broschüren Restrisiko Mensch werden beschlagnahmt. Die in der Broschüre enthaltene Aufforderung, die Kennnummern aus den Volkszählungsbögen zu schneiden, rufe öffentlich zu Straftaten auf (§ 111 StGB). Gegen mehrere Mitglieder der Münsteraner Volkszählungsboykott-Initiative werden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Gerichtsverfahren enden mit Geldstrafen gegen die VolkszählungsboykotteurInnen.