unfassba
7. Januar 1992: Das Umweltzentrum Münster und die UWZ-Druckerei werden durchsucht. Sieben Stunden lang suchen 80 PolizistInnen, BKA- und LKA-Beamte nach Hinweisen auf „Verfasser, Herausgeber, Hersteller und Verbreiter der Druckschrift unfassba Nr.7/8“. Trotz einem breiten Bündnis von 90 Gruppen, von der Katholischen Studierenden Gemeinde Münster bis zum Initiativkreis Hafenstraße Hamburg, das gegen die Durchsuchungen protestiert, werden weitere Ausgaben der unfassba, Nr. 9, 10, 11 und 18, mit Hilfe der §§ 111, 129a und 130a StGB inkriminiert.